Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Swiss Adventures-Aktivität interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle von Swiss Adventures GmbH entsteht zwischen Ihnen und dem Swiss Adventures GmbH (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.

1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen entgegen genommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche der gemäss den Beschreibungen in seinem Prospekt anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunde getragen.

3. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Swiss Adventures GmbH zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und dem Swiss Adventures GmbH wirksam.

4. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Swiss Adventures-Preisliste. Sie verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und Euro. Preisänderungen sind vorbehalten. Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Swiss Adventures-Aktivität interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle von Swiss Adventures GmbH entsteht zwischen Ihnen und dem Swiss Adventures GmbH (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt durch Rechnung oder bar. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 beim Kunden eingefordert.

6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets, schriftliche Bestätigungen, Detailprogramme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.

Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn: SFR 40.-
- 29-20 Tage vor Aktivitätsbeginn: 20%
- 19-10 Tage vor Aktivitätsbeginn: 30%
- 9-1 Tage vor Aktivitätsbeginn: 75%
- Am Tag des Aktivitätsbeginnes: 100%

Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Pauschalpreises. Mehrkosten welche durch die Verschiebung oder spätes Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu lasten des Kunden. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er sie vor Ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.– pro Person erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annulattionskosten in Kraft.

7. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keinen der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.

Wird die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertigen Ersatzleistung zu bieten.

8. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitäsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorgesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

9. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

10. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einen Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Bei Ausschluss von Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschuss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

11. Versicherung/Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiter sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche.

13. Haftung
Der Veranstalter haften im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfsperson vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistungen erbracht werden könnte. Für übrige Schäden (nicht Personenschäden) ist die Haftung auf den zweifachen Reisepreis (pro Person) beschränkt. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Veranstalters oder seiner Hilfsperson zustande gekommen sind. Für Handlungen des Aktivitätenleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.

Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.

Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeit übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen, sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerischen Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.

Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfsperson nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

14. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischem Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.

15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Saanen.